AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bauverträge mit dem Maler-Lackiererhandwerk
I. Allgemeines
1.Maßgebliche Vertragsgrundlage für alle von uns (Auftragnehmer) übernommenen Aufträge sind die Allgemeinen Vertrags-Bedingungen für die Ausführung von Bauleistungen, VOB Teil B, und die nachstehenden Geschäftsbedingungen; sie haben Vorrang vor abweichenden Bedingungen des Auftraggebers. Des Weiteren gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere die Vorschriften der VOB Teil C, als vereinbart.
2. Alle Vertragsabreden sollen aus Beweisgründen schriftlich erfolgen; dies insbesondere bei Änderungen des Vertragsinhaltes und bei Vereinbarung zusätzlicher Leistungen (B § 2 Nr. 5 und Nr. 6 VOB/B).
II. Angebot und Preise
Angebote sind für den Auftragnehmer nur 14 Kalendertage bindend.
1. Mit der Vertragsannahme gelten die Angebotspreise weitere vier Monate als Vertragspreise. Tritt danach eine wesentliche Veränderung (größer oder kleiner als 0,75%) der Preisermittlungsgrundlage im Bereich Lohnkosten ein, erhöht, bzw. verringert sich der Angebotspreis in angemessenem Umfang.
2. Für vom Auftraggeber angeordnete Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie Arbeit unter erschwerten Bedingungen werden Zuschläge berechnet.
3. Eine Umsatzsteuererhöhung kann auch im nichtkaufmännischen Verkehr an den Auftraggeber weiter berechnet werden, wenn die Leistung nach Ablauf von vier Monaten seit Vertragsschluss geliefert oder erbracht wird.
III. Angebots- und Entwurfsunterlagen
1. Zeichnungen, Berechnungen, Nachprüfungen von Berechnungen, Kostenvoranschläge oder andere Unterlagendürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden und sind bei Nichterteilung des Auftrages unverzüglich an uns zurück zu geben. Die Weitergabe oder sonstige Verwendung kann schriftlich durch den Auftragnehmer im Einzelfall gestattet werden.
2. Behördliche und sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu beschaffen und dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer hat hierzu notwendige Unterlagen dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.
IV. Zahlung
1. Alle Zahlungen sind aufs äußerste zu beschleunigen und vom Auftraggeber ohne jeden Abzug an den Auftragsnehmer zu leisten.
2. Der Auftragnehmer ist berechtigt nach Angebotsannahme und vor Beginn der Arbeiten, frühestens mit Beginn der Baustelleneinrichtung einen angemessenen Abschlag i. H. v. 30 % des Auftragswertes einzufordern. Der Auftragnehmer kann für in sich abgeschlossene Teile des Werkes (einzelne Wandflächen, Einzelräume, Fahrzeugteile etc.) Abschlagszahlungen für die erbrachten vertragsmäßigen Leistungen verlangen. Dies gilt auch für gesondert in Auftrag gegebene Stoffe (Farbmischungen) und Bauteile. Für den Fall, dass eine Zahlung nicht erfolgt, ist der Auftragnehmer berechtigt gem. Ziffer 4 zu verfahren.
3. Erfolgt eine Zahlung nicht fristgerecht oder werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers ernsthaft in Frage stellen ist der Auftragnehmer, nachdem er eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung gesetzt und zugleich erklärt hat, dass er nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Vertrag kündigen werde, nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, die Arbeiten einzustellen und den Vertrag schriftlich zu kündigen (§ 9 Nr. 2 VOB/B).
Der hieraus entstehende Schaden geht unter Einwendungsausschluss zu Lasten des Auftraggebers.
V. Lieferzeit und Montage
Sind Ausführungsfristen nicht vereinbart, so ist mit den Arbeiten unverzüglich nach Auftragsbestätigung, spätestens jedoch 12 Werktage nach Aufforderung durch den Auftraggeber zu beginnen, sofern der Auftraggeber die gemäß III., Ziffer 2, erforderlichen Unterlagen beigebracht hat, ein ungehinderter Montagebeginn an der Baustelle gewährleistet und eine eventuelle Sicherheit bzw. eine vereinbarte Anzahlung gem. IV Ziffer 2 beim Auftragnehmer eingegangen ist.
VI. Eigentumsvorbehalte und Werkunternehmerpfandrecht
1. Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum und das Verfügungsrecht an den Liefergegenständen bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag vor.
2. Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Grundstückes geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine dem Auftragnehmer die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen.
3. Die Demontage und sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
4. Werden Liefergegenstände mit einem anderen Gegenstand fest verbunden, so überträgt der Auftraggeber, falls hierdurch Forderungen oder Miteigentum entstehen, seine Forderungen oder sein Miteigentumsrecht an dem neuen Gegenstand in Höhe der Forderung des Auftragnehmers an den Auftragnehmer.
5. An den vom Auftraggeber zur Bearbeitung eingebrachten und überlassenen beweglichen Sachen hat der Auftragnehmer bis zur vollständigen Bezahlung ein Werkunternehmerpfandrecht i. S. d. § 647 BGB.
VII. Abnahme und Gefahrenübergang
1. Der Auftragnehmer trägt die Gefahr bis zur Abnahme des erbrachten Gewerkes.
2. Wird das Gewerk vor der Abnahme durch höhere Gewalt oder andere unabwendbare, vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände beschädigt oder zerstört, so hat er Anspruch auf Bezahlung der bisher ausgeführten Arbeiten sowie der sonstigen entstandenen Kosten.
3. Gerät der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so geht die Gefahr im Verzugszeitpunkt auf ihn über. Das gleiche gilt, wenn die Montage aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unterbrochen wird und wenn der Auftragnehmer die bis dahin erbrachten Leistungen einvernehmlich in die Obhut des Auftraggebers übergeben hat.
4. Das Gewerk ist nach Fertigstellung der Leistung abzunehmen, auch wenn die endgültige Einregulierung noch nicht erfolgt ist. Dies gilt insbesondere nach erfolgter probeweiser Inbetriebsetzung und für den Fall der vorzeitigen Inbetriebnahme (Baustellenheizung).
VIII. Haftung
1. Die Gewährleistung für erbrachte Leistungen richtet sich nach § 13 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen, VOB Teil B (VOB/B).
2. Unsere Leistungen werden vertragsgerecht und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt. Hierfür übernehmen wir die Gewähr. Für Mängel unserer Bauleistung, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Beschädigung oder Bearbeitung durch Dritte oder sonstige, nicht durch uns vertretende Umstände hervorgerufen sind, haften wir nicht.
3. Farbabweichungen geringeren Ausmaßes (z. B. herstellungs- und herstellerbedingt) und Farbabweichungen, die auf die Verwendung oder die Zusammenstellung unterschiedlicher Materialien oder des Untergrundes zurückzuführen sind, gelten als vertragsgemäß.
IX. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Ort der Bauausführung oder der Sitz der gewerblichen Niederlassung des Auftragnehmers, soweit entweder beide Vertragsparteien Kaufleute sind oder der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens und der Auftragnehmer Kaufmann ist.
X. Schriftform und salvatorische Klausel
Vereinbarungen, die vom Inhalt der VOB Teil B und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen der Schriftform und der gegenseitigen schriftlichen Bestätigung. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, wird diese durch eine wirksame ersetzt
AGB / Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Kunsthandwerk
1. Geltungsbereich
Für alle Bestellungen und Käufe über unsere Webseite und direkt bei auja DekoWerk durch Verbraucher und Unternehmer gelten die nachfolgenden AGB.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass wir nochmals auf sie hinweisen müssten. Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.
2. Vertragspartner, Vertragsschluss
Der Kaufvertrag kommt zustande mit auja Dekowerk, Udo Janoth.
Die Darstellung der Produkte auf unserer Webseite stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Übersicht über unsere Produktpalette dar. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Preise im Internet veröffentlichen. Es handelt sich bei unseren Produkten um erlesenes Kunsthandwerk, welches oftmals einen weiterführenden Informationsaustausch erfordert.
Preisanfrage/Verkauf
Sie teilen uns Ihr Wunschobjekt mit Bezeichnung mit. Wir unterbreiten Ihnen dann ein schriftliches und kostenloses Angebot. Die Annahme des Angebotes gilt als Vertrag. Nach der Annahme unseres Angebotes, die schriftlich oder per E-Mail erfolgen muss, übermitteln wir Ihnen eine Rechnung mit der Bitte um vorherige Überweisung.
Wir versenden nur nach Vorkasse.
Nach Überweisung des Rechnungsbetrages ist der Kaufvertrag mit Ihnen zustande gekommen und wir versenden Ihre Bestellung an Sie.
Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.
3. Lieferbedingungen
Zuzüglich zu den Produktpreisen kommen noch Versandkosten hinzu. Näheres zur Höhe der Versandkosten erfahren Sie mit unserem Angebot.
Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit der Abholung nach vorheriger Terminvereinbarung bei auja DekoWerk, Udo Janoth, Marburger Ring 50, 35274 Kirchhain, Deutschland.
4. Versand
4.1.Versand per Paketdienst mit DHL
Sobald wir die Ware verschickt haben, erhalten Sie eine Versandbenachrichtigung mit Sendungsnummer und Link zur online Sendeverfolgung.
Die Sendung ist bis 500 € für Verlust oder Beschädigung versichert. Eine höhere Sachwertversicherung geht zu Ihren Kosten.
Bitte stellen Sie sicher, dass das Paket von Ihnen persönlich oder einer von Ihnen beauftragten Person in Empfang genommen werden kann.
Wir versenden unsere Ware nur nach Vorkasse.
Die Lieferzeit liegt bei 1-5 Werktagen nach Zahlungseingang.
Keine Zustellung an Sonn- und Feiertagen.
Sehr empfindliche Artikel, die für Versandschäden anfällig sind, bieten wir nur zur kostenlosen Selbstabholung an. Bitte kontaktieren Sie uns unbedingt vorher zur Abstimmung eines Abholtermins. Wir beraten Sie gerne bezüglich des benötigten Transportmittels.
5. Bezahlung
Bei Zustandekommen eines Vertrages erhalten Sie unsere Kontodaten zur Zahlung per Vorkasse.
6. Widerrufsbelehrung
6.1. Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Unternehmern wird kein freiwilliges Widerrufsrecht eingeräumt.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, auja DekoWerk, Udo Janoth, Marburger Ring 50, 35274 Kirchhain, info@auja-dekowerk.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Bitte verwenden Sie hierfür folgenden Inhalt:
An
auja DekoWerk, Udo Janoth, Marburger Ring 50, 3274 Kirchhain,
E-Mail: info@auja-dekowerk.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
–Bestellt am (*)/erhalten am (*)
–Name des/der Verbraucher(s)
–Anschrift des/der Verbraucher(s)
–Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
–Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
6.2. Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen zehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die unbeschädigte Ware bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
7. Transportschäden
Für Verbraucher gilt: Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. Transportversicherung geltend machen zu können.
Für Unternehmer gilt: Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf Sie über, sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben. Unter Kaufleuten gilt die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Unterlassen Sie die dort geregelte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, falls wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben.
8. Gewährleistung
Soweit nicht nachstehend ausdrücklich anders vereinbart, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.
9. Haftung
Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haften wir stets unbeschränkt
- bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
- bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.
10. Schlussbestimmungen
Sind Sie Unternehmer, dann gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sind Sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen uns und Ihnen unser Geschäftssitz.
Sie sind Verbraucher und es sollten Bestimmungen der AGB unwirksam sein, dann gelten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB).
Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz.